Schwerbehinderte oder gleichgestellte Arbeitnehmer stehen unter dem Schutz des SGB IX. Ihre Kündigung bedarf unter anderem der vorherigen Beteiligung des Integrationsamtes. Dabei ist eine Reihe von Fristen zwingend zu beachten. Soll eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, kommt noch die Frist nach § 626 Abs. 2 BGB hinzu: Die Kündigung darf nur innerhalb von 2 Wochen ausgesprochen...