Betriebsrenten sind regelmäßig zu überprüfen, sofern keine Ausnahmen greifen. § 16 Abs. 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bestimmt, dass dies alle 3 Jahre zu geschehen hat. Maßstab ist die Entwicklung der Verbraucherpreise und der Nettolöhne.
Das Ergebnis der Anpassungsprüfung ist häufig Gegenstand von Gerichtsverfahren. Solche Verfahren können Arbeitgeber vermeiden....